Beginn
Do., 19.11.2026,
18:00 - 20:00 Uhr
In einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können festgelegt werden, wer in welchen Angelegenheiten rechtlich vertreten darf und wie er oder sie zu handeln haben. Neben diesen Instrumenten ist aber auch das Betreuungsrecht eine Form der rechtlichen Vertretung, bei der die Wünsche der/des Betroffenen oberste Priorität haben.